Martin Administrator
Geschlecht:  Anmeldungsdatum: 25.06.2006 Beiträge: 18 Wohnort: Münster
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Verfasst am: 26.06.2006, 18:26 Titel: §§ 104 ff. SGB VII im LeihAVH mit Auslandsberührung |
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Also,
dann will ich mal den ersten Sachbeitrag schreiben. Der ist allerdings auch gleich ein ziemlicher Hammer; aber wer weiß, vielleicht hat ja mal jemand was gehört...
Die Problemstellung ist folgende: Wie vielleicht bekannt schließen die §§ 104, 105 SGB VII die zivilrechtliche Haftung u.a. des Unternehmers gegenüber einem bei ihm arbeitenden Versicherten aus. Das gilt grundsätzlich auch für das Verhältnis zu einem Leiharbeitnehmer.
Allerdings handelt es sich hierbei um deutsches Recht, das nicht anwendbar ist, wenn der (Leih)arbeitnehmer aus dem europäischen Ausland nach Deutschland entsendet wird (Art. 14 VO 1408/71/EWG). In dem Fall bleibt ausländisches Recht anwendbar (das konkretisiert Art. 93 II der VO noch einmal). Hierin könnte allerdings ein Verstoß gegen die Freizügigkeit der Arbeitnehmer aus Art. 39 EG zu sehen sein...
Auch nach recht intensiven Recherchen zu diesem Thema sind wir bisher zu keinem befriedigendem Ergebnis gekommen - was vielleicht auch daran liegt, dass es keins gibt.
Na ja, vielleicht ist ja hier jemand Experte im Eurpoarecht und kann was dazu sagen?
Grüße,
Martin |
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